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Unsere AGB
Inhaltsverzeichnis

1. Auftragserteilung
2. Geltung
3. Gegenbedingungen
4. Angebote
5. Preise
6. Vertragsabschluss
7. Lieferzeit und -frist
8. Eigentumsvorbehalt
9. Zahlung
10. Bestimmungen für Wiederverkäufer
11. Gerichtsstand
12. Schlussbestimmungen


1. Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Das gilt auch für den Einkauf ab Reiselager.

2. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eine Aufhebung oder Änderung einzelner Vertragsbestandteile gilt nur für den jeweiligen Vertragsabschluss.

3. Gegenbestimmungen

Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die unseren Geschäftsbedingungen Entgegenstehen, sind unwirksam, auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

4. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, Abbildungen in Drucksachen und Beschaffenheitsangaben aller Art sind nur annähernd maßgebend.

5. Preise

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk. Porto, Verpackung und alle sonstigen Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Zu diesen Preisen treten etwaige, am Tage der Lieferung in Kraft tretende Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teuerungszuschläge, sowie auch durch behördliche Anordnung notwendige werdende umlagefähige Steuererhöhungen, Zölle, Frachterhöhungen usw. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

6. Vertragsabschluss

Alle Verträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
7. Lieferzeiten und -fristen

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers, auch wenn diese durch unsere Fahrzeuge ausgeführt wird. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Lieferzeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorausgesetzt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Beanstandungen sind innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware vorzubringen. Es kann nur Ersatzlieferung, nicht aber Minderung, Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Ersatzlieferung gilt wieder als gesonderter Vertrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen und wird erst ausgeführt, sobald die beanstandete Waren nebenkostenfrei uns erreicht hat. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es steht uns grundsätzlich das Recht der Nachbesserung zu. Ab einem Nettowarenwert von EUR 120,-- Lieferung frei Haus, bis Netto EUR 120,-- Portoanteil EUR 6,50, bei Nachnahme zzgl. EUR 8,20.


Besondere vom Käufer gewünschte Versandarten, z. B. Express, Spedition, Luftfracht, werden in voller Höhe belastet.


Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen können nicht zurückgenommen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Werden einzelne Forderungen in ein Kontokorrent aufgenommen und wird ein Saldo gezogen und anerkannt, so berührt dies den Eigentumsvorbehalt nicht. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Wir sind berechtigt, bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest, Scheckprotest etc. – die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Bestellers zurückzuverlangen und in Besitz zu nehmen. Die Zurücknahme bedeutet nur bei unserer ausdrücklichen Erklärung einen Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Alle und hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer bzw. Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers die wieder in Besitzgenommenen Kaufgegenstände durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die uns hierbei entstehenden Kosten, die ohne besonderen Nachweis 15 % des Verkaufserlöses betragen, werden von der Gutschrift für den Kunden abgezogen. Übersteigt der Erlös die Gesamtschuld, wird dem Kunden der Überbetrag ausbezahlt. Betragen die Verwertungskosten mehr als 15 %, so haben wir dies nachzuweisen, soweit wir zur Refinanzierung des Käufers sog. Umkehrwechsel auf ihn ziehen. Erlischt unser Eigentumsvorbehalt auf die gelieferte Ware nicht mit der Bezahlung des Kaufpreises durch andere Zahlungsmittel, sondern erst mit der Einlösung des Umkehrwechsels durch den Käufer (s. aber Kontokorrentvorbehalt und erweiterten Vorbehalt). Bei Scheckzahlungen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur unwiderruflichen Gutschrift auf unseren Konto. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.). Zudem ist der Käufer verpflichtet unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferanten, sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

9. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Netto. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto. Abweichende Zahlungsbedingungen , die auf Angeboten und Rechnungen aufgeführt sind, haben Vorrang vor den oben genannten.
Reparaturrechnungen sind grundsätzlich netto und nicht skontierfähig! Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- und Vergleichsverfahren haben wir das Recht, alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen für sofort fällig zu erklären, auch wenn sie durch Wechselannahme gestundet sind. Vereinbarte Skonti können nicht gewährt werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung anderer Lieferungen oder Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit uns im Rückstand befindet.

10. Bestimmungen für Wiederverkäufer

Im Falle des Wiederverkaufs übernimmt der Wiederverkäufer die Garantieverpflichtung gegenüber dem Kunden. Rechte und Pflichten aus dem Kommissionsgeschäft regeln sich nach den Bestimmungen des HGB, in Ergänzung und Abwandlung zu diesen Vorschriften ist der Kommissionär verpflichtet, Kommissionsware gegen alle Risiken zu versichern, bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden zu haften. Kommissionsware darf nicht verliehen werden, bei Verlust oder Beschädigung ist der Abnehmer für den entstandenen Schaden haftbar. Wir haben das Recht, Kommissionsware jederzeit zurückzuverlangen, ohne Angabe von Gründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wird hiermit ausgeschlossen. Fracht und sonstige Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Kommissionärs.
Der Wiederverkäufer bestätigt durch die widerspruchlose Entgegennahme dieses Formulars, dass er Vollkaufmann im Sinne des §1 HGB ist, die o.g. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen anerkennt und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bedingungen.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist Hamburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.

12. Schlussbestimmungen

Ist ein Teil oder Teile unserer Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Mündliche Nebenabreden ohne unsere schriftliche Bestätigung haben keine Gültigkeit. Eine Haftung für Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

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